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Wed, 10 Oct 2007 16:22:24 GMT den Tipp
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Fahrverbot bei zu hoher FeinstaubbelastungIn 16 Südtiroler Gemeinden gelten vom 1. November bis 31. März Verkehrseinschränkungen bei Überschreitung der zugelassenen Grenzwerte an Feinstaubbelastung. Generell gilt ein Fahrverbot zwischen 7 und 10 Uhr und 16 bis 19 Uhr für Fahrzeuge der Norm Euro 0 und Euro 1 in den Innenstädten. Dies gilt ab diesem Jahr auch für Zweitaktmotorräder. Touristen sollten sich an die Ausschilderung halten und Innenstädte meiden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder ab 71 Euro. Kommentare(0) · Versenden · Merken
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